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Rechtsprechung
   BFH, 09.07.1992 - XI R 23/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,7029
BFH, 09.07.1992 - XI R 23/91 (https://dejure.org/1992,7029)
BFH, Entscheidung vom 09.07.1992 - XI R 23/91 (https://dejure.org/1992,7029)
BFH, Entscheidung vom 09. Juli 1992 - XI R 23/91 (https://dejure.org/1992,7029)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Korrektur eines Verlustabzuges im Steuerbescheid

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1992, 815
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 14.11.1989 - VIII R 209/85

    Berichtigung nach § 10d Sätze 2 und 3 EStG 1979 bei irrtümlich gewährtem

    Auszug aus BFH, 09.07.1992 - XI R 23/91
    Nach den Entscheidungen des VIII. Senats des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 14. November 1989 VIII R 36/88 (BFHE 160, 217, BStBl II 1990, 618) und VIII R 209/85 (BFHE 160, 219, BStBl II 1990, 620) sei § 10 d Satz 2 EStG eine eigenständige Korrekturvorschrift, die auch gestatte, einen Bescheid, in dem irrtümlich ein Verlustabzug berücksichtigt sei, zu ändern.

    Die Berichtigung erstreckt sich auf Fehler, die die Ermittlung des Verlustes und dessen Ausgleich im Verlustentstehungsjahr betreffen; sie erfaßt aber auch Fehler, die bei dem Abzug des Verlustes in vorangegangenen Veranlagungszeiträumen unterlaufen (vgl. Urteile des BFH in BFHE 160, 219, BStBl II 1990, 620; vom 14. November 1989 VIII R 109/86, BFH/NV 1990, 624, und vom 18. September 1991 XI R 36/90, BFH/NV 1992, 37; von Groll in Kirchhof / Söhn, Einkommensteuergesetz, § 10 d Rdnr. b 391 f.; Schmidt / Heinicke, Einkommensteuergesetz, 10. Aufl. 1991, § 10 d Anm. 8).

  • BFH, 14.11.1989 - VIII R 36/88

    Berichtigung nach § 10d Sätze 2 und 3 EStG 1979 bei irrtümlich gewährtem

    Auszug aus BFH, 09.07.1992 - XI R 23/91
    Nach den Entscheidungen des VIII. Senats des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 14. November 1989 VIII R 36/88 (BFHE 160, 217, BStBl II 1990, 618) und VIII R 209/85 (BFHE 160, 219, BStBl II 1990, 620) sei § 10 d Satz 2 EStG eine eigenständige Korrekturvorschrift, die auch gestatte, einen Bescheid, in dem irrtümlich ein Verlustabzug berücksichtigt sei, zu ändern.

    Auf Fehler bei der Verrechnung des Verlustvortrags ist § 10 d Satz 2 EStG entsprechend anzuwenden (BFH-Urteil in BFHE 160, 217, BStBl II 1990, 618).

  • BFH, 14.11.1989 - VIII R 109/86

    Änderung eines Einkommensteuerbescheids auf Grund unrechter Angabe der Kosten

    Auszug aus BFH, 09.07.1992 - XI R 23/91
    Die Berichtigung erstreckt sich auf Fehler, die die Ermittlung des Verlustes und dessen Ausgleich im Verlustentstehungsjahr betreffen; sie erfaßt aber auch Fehler, die bei dem Abzug des Verlustes in vorangegangenen Veranlagungszeiträumen unterlaufen (vgl. Urteile des BFH in BFHE 160, 219, BStBl II 1990, 620; vom 14. November 1989 VIII R 109/86, BFH/NV 1990, 624, und vom 18. September 1991 XI R 36/90, BFH/NV 1992, 37; von Groll in Kirchhof / Söhn, Einkommensteuergesetz, § 10 d Rdnr. b 391 f.; Schmidt / Heinicke, Einkommensteuergesetz, 10. Aufl. 1991, § 10 d Anm. 8).
  • BFH, 18.09.1991 - XI R 36/90

    Abänderung eines Steuerbescheides nach § 10 d S. 2 Einkommensteuergesetz (EStG)

    Auszug aus BFH, 09.07.1992 - XI R 23/91
    Die Berichtigung erstreckt sich auf Fehler, die die Ermittlung des Verlustes und dessen Ausgleich im Verlustentstehungsjahr betreffen; sie erfaßt aber auch Fehler, die bei dem Abzug des Verlustes in vorangegangenen Veranlagungszeiträumen unterlaufen (vgl. Urteile des BFH in BFHE 160, 219, BStBl II 1990, 620; vom 14. November 1989 VIII R 109/86, BFH/NV 1990, 624, und vom 18. September 1991 XI R 36/90, BFH/NV 1992, 37; von Groll in Kirchhof / Söhn, Einkommensteuergesetz, § 10 d Rdnr. b 391 f.; Schmidt / Heinicke, Einkommensteuergesetz, 10. Aufl. 1991, § 10 d Anm. 8).
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Rechtsprechung
   BFH, 26.06.1992 - VI R 57/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,15283
BFH, 26.06.1992 - VI R 57/91 (https://dejure.org/1992,15283)
BFH, Entscheidung vom 26.06.1992 - VI R 57/91 (https://dejure.org/1992,15283)
BFH, Entscheidung vom 26. Juni 1992 - VI R 57/91 (https://dejure.org/1992,15283)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anrechnung des merkantilen Minderwertes bei den Werbungskosten, wenn der Steuerpflichte den Pkw weiterhin nutzt

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1992, 815
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 31.01.1992 - VI R 57/88

    Keine Werbungskosten durch merkantilen Minderwert von beruflich beschädigtem PKW

    Auszug aus BFH, 26.06.1992 - VI R 57/91
    Der Senat hat mit Urteil vom 31. Januar 1992 VI R 57/88 (BFHE 166, 502 [BFH 31.01.1992 - VI R 57/88], BStBl II 1992, 401) entschieden, daß der merkantile Minderwert eines auf einer beruflichen Fahrt durch einen Unfall beschädigten Pkw nicht als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit berücksichtigt werden kann, wenn der Steuerpflichtige den Pkw nach der Reparatur weiterhin nutzt.

    Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf den Inhalt dieses Urteils Bezug genommen, zumal in der mündlichen Verhandlung keine Gesichtspunkte vorgetragen worden sind, die der Senat nicht bereits in seinem Urteil in BFHE 166, 502 [BFH 31.01.1992 - VI R 57/88], BStBl II 1992, 401 in Erwägung gezogen hatte.

  • BFH, 26.07.1991 - VI R 82/89

    PKW - Anschaffungskosten - Nutzungsdauer - Jahresfahrleistung

    Auszug aus BFH, 26.06.1992 - VI R 57/91
    Da die Klage schon aus diesem Grunde keinen Erfolg hat, brauchte der Senat nicht mehr zu prüfen, welche Folgen sich für den Streitfall daraus ergeben, daß nach dem Urteil des Senats vom 26. Juli 1991 VI R 82/89 (BFHE 165, 378 [BFH 26.07.1991 - VI R 82/89]) ein AfA-Satz für Pkw von 25 v. H. im Regelfall zu einer offensichtlich unzutreffenden Besteuerung führt.
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Rechtsprechung
   BFH, 23.06.1992 - IX R 257/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,25160
BFH, 23.06.1992 - IX R 257/87 (https://dejure.org/1992,25160)
BFH, Entscheidung vom 23.06.1992 - IX R 257/87 (https://dejure.org/1992,25160)
BFH, Entscheidung vom 23. Juni 1992 - IX R 257/87 (https://dejure.org/1992,25160)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1992, 815
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 13.10.1992 - IX R 152/88

    Absetzung bei Veräußerung des einen und Erwerb eines anderen begünstigenden

    Haben Eheleute erhöhte Absetzungen für ein zweites Objekt in Anspruch genommen, so tritt Objektverbrauch ein, wenn sie die Voraussetzungen des § 26 EStG zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr erfüllen (ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs, vgl. Senatsentscheidungen vom 23. Juni 1992 IX R 257/87, nicht amtlich veröffentlicht, und in BFH/NV 1992, 594 m.w.N.).
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